Gesetze / Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuerverordnung
SchaumwZwStV§ 1 Begriffsbestimmungen
Stand: 13.02.2023
Im Sinn dieser Verordnung ist
Änderungsverlauf
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11.08.2021 Ausfertigung
§ 1 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. August 2021 (BGBl. I 3602; 2022 I 1977)
BGBl. 2021 I S. 3602
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